STEUERNEWS - Wir informieren Sie
EuGH: Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
<div>Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.
]]>
Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet: Vorsteuervergütungsverfahren noch bis 30.9. beantragen
<div>Worauf Sie beim Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem Gemeinschaftsgebiet achten müssen und welche Angaben im Antrag gemacht werden müssen, erfahren Sie hier.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/vorsteuerverguetung/">Mehr zum Thema 'Vorsteuervergütung'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Worauf Sie beim Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem Gemeinschaftsgebiet achten müssen und welche Angaben im Antrag gemacht werden müssen, erfahren Sie hier.
]]>
Gemeinsames Forderungspapier: BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
<div>Die BStBK und der DStV fordern gemeinsam einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Die BStBK und der DStV fordern gemeinsam einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus.
]]>

INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

Seit mehr als 20 Jahren betreuen und beraten wir als inhabergeführte Kanzlei unsere Mandanten aus unterschiedlichsten Erwerbszweigen von Architekten bis Zahnärzten nach dem Motto: Ihr Erfolg ist uns wichtig; wenn es Ihnen gut geht, geht es uns auch gut.

Sie sind Freiberufler, Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder Sie möchten ein Unternehmen gründen? Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft, wir übernehmen gerne für Sie Ihre Buchhaltung, unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Abgabepflichten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigten, erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner und Pensionäre erstellen wir die Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid.

Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.