STEUERNEWS - Wir informieren Sie
BFH Pressemitteilung: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
<div>Der BFH hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/finanzierung/">Mehr zum Thema 'Finanzierung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsausgaben/">Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/darlehen/">Mehr zum Thema 'Darlehen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsen/">Mehr zum Thema 'Zinsen'...</a><br/></div></div>
20.06.2025
Der BFH hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
]]>
BFH: Alle am 20.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
<div>Am 20.6.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
20.06.2025
Am 20.6.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.
]]>
BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
<div>Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/meldepflicht/">Mehr zum Thema 'Meldepflicht'...</a><br/></div></div>
19.06.2025
Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.
]]>

INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

Seit mehr als 20 Jahren betreuen und beraten wir als inhabergeführte Kanzlei unsere Mandanten aus unterschiedlichsten Erwerbszweigen von Architekten bis Zahnärzten nach dem Motto: Ihr Erfolg ist uns wichtig; wenn es Ihnen gut geht, geht es uns auch gut.

Sie sind Freiberufler, Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder Sie möchten ein Unternehmen gründen? Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft, wir übernehmen gerne für Sie Ihre Buchhaltung, unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Abgabepflichten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigten, erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner und Pensionäre erstellen wir die Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid.

Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.