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Warum der Rechtstypenvergleich entscheidet: Die US-LLC aus deutscher Sicht
<div>Die US-LLC ist gesellschaftsrechtlich flexibel und steuerlich wandelbar. Für deutsche Steuerzwecke ist ihre US-Einordnung jedoch nicht bindend. Entscheidend ist der Rechtstypenvergleich ? und damit die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
13.10.2026
Die US-LLC ist gesellschaftsrechtlich flexibel und steuerlich wandelbar. Für deutsche Steuerzwecke ist ihre US-Einordnung jedoch nicht bindend. Entscheidend ist der Rechtstypenvergleich ? und damit die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft.
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FG Münster: Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei Zuordnung zu DBA-Betriebsstätte
<div>Das FG Münster hat entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/hinzurechnung/">Mehr zum Thema 'Hinzurechnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsausgaben/">Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...</a><br/></div></div>
13.10.2026
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist. 
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BMF: Zuständige Finanzämter für grenzüberschreitende Personenbeförderung
<div>Das BMF hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen ausführen, neu bekannt gegeben. Die Liste betrifft Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/personenbefoerderung/">Mehr zum Thema 'Personenbeförderung'...</a><br/></div></div>
13.10.2026
Das BMF hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen ausführen, neu bekannt gegeben. Die Liste betrifft Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.
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