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Bundesrat verweigert Zustimmung: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
<div>Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberater/">Mehr zum Thema 'Steuerberater'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
08.05.2026
Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.
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Bescheidänderung: Später vorgelegte Verlustbescheinigung
<div>Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/verlustabzug/">Mehr zum Thema 'Verlustabzug'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerbescheid/">Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
08.05.2026
Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.
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BMF: Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
<div>Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/erbschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zugewinnausgleich/">Mehr zum Thema 'Zugewinnausgleich'...</a><br/></div></div>
08.05.2026
Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.
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