STEUERNEWS - Wir informieren Sie
BMF: Änderungen des AEAO zu steuerbegünstigten Zwecken
<div>Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gemeinnuetzigkeit/">Mehr zum Thema 'Gemeinnützigkeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.
]]>
FG Münster: Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019
<div>Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.  <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/aussetzung-der-vollziehung/">Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.  
]]>
BMF: Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
<div>Das BMF hat die Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen aktualisiert. Sie dient als Standardtext und Ausgangspunkt für bilaterale Verhandlungen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/doppelbesteuerungsabkommen/">Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das BMF hat die Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen aktualisiert. Sie dient als Standardtext und Ausgangspunkt für bilaterale Verhandlungen.
]]>

INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

Seit mehr als 20 Jahren betreuen und beraten wir als inhabergeführte Kanzlei unsere Mandanten aus unterschiedlichsten Erwerbszweigen von Architekten bis Zahnärzten nach dem Motto: Ihr Erfolg ist uns wichtig; wenn es Ihnen gut geht, geht es uns auch gut.

Sie sind Freiberufler, Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder Sie möchten ein Unternehmen gründen? Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft, wir übernehmen gerne für Sie Ihre Buchhaltung, unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Abgabepflichten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigten, erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner und Pensionäre erstellen wir die Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid.

Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.