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LfSt Niedersachsen: Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
<div>Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat mit Verfügung v. 26.3.2026 klargestellt, wie die private Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich einzuordnen ist und welche Folgen sich für Leistungsort und Vorsteuerabzug ergeben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kfz-privatnutzung/">Mehr zum Thema 'Kfz-Privatnutzung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/leistungsort/">Mehr zum Thema 'Leistungsort'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/vorsteuerabzug/">Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...</a><br/></div></div>
29.09.2026
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat mit Verfügung v. 26.3.2026 klargestellt, wie die private Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich einzuordnen ist und welche Folgen sich für Leistungsort und Vorsteuerabzug ergeben.
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FG Sachsen-Anhalt: Weihnachtsfeier für Handelsvertreter und Montagepartner
<div>Das FG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Zuwendungen eines Herstellers an für ihn tätige selbständige Handelsvertreter und Montagepartner in Form einer Weihnachts- und Jahresabschlussveranstaltung bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Sie können auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/pauschalsteuer/">Mehr zum Thema 'Pauschalsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsveranstaltung/">Mehr zum Thema 'Betriebsveranstaltung'...</a><br/></div></div>
29.09.2026
Das FG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Zuwendungen eines Herstellers an für ihn tätige selbständige Handelsvertreter und Montagepartner in Form einer Weihnachts- und Jahresabschlussveranstaltung bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Sie können auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden.
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Auslegung des Abzugsverbots: Strafverteidigungskosten bei Freiheitsstrafe
<div>Nach § 12 Nr. 4 EStG dürfen Geldstrafen, bestimmte vermögensrechtliche Rechtsfolgen sowie bestimmte Auflagen und Weisungen nicht steuerlich abgezogen werden. Seit 2019 erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf "damit zusammenhängende Aufwendungen".<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/freiheitsstrafe/">Mehr zum Thema 'Freiheitsstrafe'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/werbungskosten/">Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...</a><br/></div></div>
29.09.2026
Nach § 12 Nr. 4 EStG dürfen Geldstrafen, bestimmte vermögensrechtliche Rechtsfolgen sowie bestimmte Auflagen und Weisungen nicht steuerlich abgezogen werden. Seit 2019 erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf "damit zusammenhängende Aufwendungen".
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