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KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung: Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/stellungnahme-der-bstbk-zum-entwurf-eines-jstg-2024_168_689462.html
<div>Die BStBK hat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen und insbesondere die Regelungen zur KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung kritisiert.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kuenstliche-intelligenz-ki/">Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
17.06.2026

Die BStBK hat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen und insbesondere die Regelungen zur KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung kritisiert.
]]>FG Berlin-Brandenburg: Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/fg-berlin-brandenburg-postlaufzeiten-und-zugangsvermutung_166_688716.html
<div>Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/fristversaeumnis/">Mehr zum Thema 'Fristversäumnis'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/klage/">Mehr zum Thema 'Klage'...</a><br/></div></div>
17.06.2026

Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus.
]]>Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Soforthilfe: VG Köln verneint Verjährung des Erstattungsanspruchs
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/corona-soforthilfe-keine-verjaehrung-des-erstattungsanspruchs_170_689072.html
<div>Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beihilfe/">Mehr zum Thema 'Beihilfe'...</a><br/></div></div>
17.06.2026

Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.
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