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FG Münster : Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
<div>Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/verwaltungsakt/">Mehr zum Thema 'Verwaltungsakt'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/schaetzung/">Mehr zum Thema 'Schätzung'...</a><br/></div></div>
06.05.2026
Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist.
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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
<div>Das OVG Münster hat die Berufung des Landes NRW gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen zugelassen, mit dem ein Autohaus seinen Anspruch auf Überbrückungshilfe IV durchgesetzt hatte.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beihilfe/">Mehr zum Thema 'Beihilfe'...</a><br/></div></div>
06.05.2026
Das OVG Münster hat die Berufung des Landes NRW gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen zugelassen, mit dem ein Autohaus seinen Anspruch auf Überbrückungshilfe IV durchgesetzt hatte.
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BGH: Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
<div>Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Honorarvereinbarungen getroffen, das auch für Steuerberater von großem Interesse ist. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 3a RVG, der die Regelung des § 4 StBVV entspricht.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/honorar/">Mehr zum Thema 'Honorar'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/verguetung/">Mehr zum Thema 'Vergütung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberater/">Mehr zum Thema 'Steuerberater'...</a><br/></div></div>
06.05.2026
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Honorarvereinbarungen getroffen, das auch für Steuerberater von großem Interesse ist. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 3a RVG, der die Regelung des § 4 StBVV entspricht.
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