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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wenig Schutz durch Rechtsschutzversicherung bei Überbrückungshilfen
<div>Rechtsschutzversicherungen greifen bei Überbrückungshilfen oft nicht. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und Subventionsklauseln sorgen im Schlussabrechnungsverfahren für böse Überraschungen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/rechtsschutzversicherung/">Mehr zum Thema 'Rechtsschutzversicherung'...</a><br/></div></div>
09.07.2025
Rechtsschutzversicherungen greifen bei Überbrückungshilfen oft nicht. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und Subventionsklauseln sorgen im Schlussabrechnungsverfahren für böse Überraschungen.
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Thüringer FG: Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
<div>Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt neben dem Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale wird daher nach einem Urteil des FG nicht für jeden An- und Abreisetag gewährt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/uebernachtung/">Mehr zum Thema 'Übernachtung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/werbungskosten/">Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...</a><br/></div></div>
09.07.2025
Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt neben dem Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale wird daher nach einem Urteil des FG nicht für jeden An- und Abreisetag gewährt.
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Ermittlungspflicht der Familienkasse: Kindergeldrückforderung bei Erwerbstätigkeit und Studium
<div>Die Festsetzung des Kindergeldes ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kindergeld/">Mehr zum Thema 'Kindergeld'...</a><br/></div></div>
09.07.2025
Die Festsetzung des Kindergeldes ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten.
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