STEUERNEWS - Wir informieren Sie
EuGH: Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
<div>Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.
]]>
Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet: Vorsteuervergütungsverfahren noch bis 30.9. beantragen
<div>Worauf Sie beim Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem Gemeinschaftsgebiet achten müssen und welche Angaben im Antrag gemacht werden müssen, erfahren Sie hier.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/vorsteuerverguetung/">Mehr zum Thema 'Vorsteuervergütung'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Worauf Sie beim Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem Gemeinschaftsgebiet achten müssen und welche Angaben im Antrag gemacht werden müssen, erfahren Sie hier.
]]>
Gemeinsames Forderungspapier: BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
<div>Die BStBK und der DStV fordern gemeinsam einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
18.09.2026
Die BStBK und der DStV fordern gemeinsam einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus.
]]>

LEISTUNGSABRECHNUNG

Für alle von uns erbrachten Leistungen gilt die Steuerberatervergütungsverordnung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die von Ihnen nachgefragten Leistungen.