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Niedersächsisches FG : Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/grundstuecksuebertragung-zukuenftige-zugewinnausgleichsforderung_166_686986.html
<div>Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/scheidung/">Mehr zum Thema 'Scheidung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zugewinnausgleich/">Mehr zum Thema 'Zugewinnausgleich'...</a><br/></div></div>
21.05.2026

Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.
]]>BFH: Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/bfh-alle-am-2152026-veroeffentlichten-entscheidungen_166_686984.html
<div>Am 21.5.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
21.05.2026

Am 21.5.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
]]>Praxis-Tipp: So werden Incentive-Veranstaltungen (lohn-)steuerlich behandelt
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/bemessungsgrundlage-fuer-die-pauschalsteuer-bei-veranstaltungen_170_684920.html
<div>Bei Veranstaltungen steht Unternehmen die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG offen. Dabei gilt es jedoch, einen wichtigen Unterschied zu beachten: Je nachdem, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung oder eine Incentive-Veranstaltung handelt, gelten unterschiedliche Regelungen für die jeweilige Bemessungsgrundlage.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/pauschalsteuer/">Mehr zum Thema 'Pauschalsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/incentive/">Mehr zum Thema 'Incentive'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsveranstaltung/">Mehr zum Thema 'Betriebsveranstaltung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/geschenk/">Mehr zum Thema 'Geschenk'...</a><br/></div></div>
21.05.2026

Bei Veranstaltungen steht Unternehmen die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG offen. Dabei gilt es jedoch, einen wichtigen Unterschied zu beachten: Je nachdem, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung oder eine Incentive-Veranstaltung handelt, gelten unterschiedliche Regelungen für die jeweilige Bemessungsgrundlage.
]]>STEUERRECHTSDURCHSETZUNG
Zur Wahrung Ihrer Interessen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte bieten wir folgende Leistungen an:
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Fristenkontrolle
- Vertretung bei Betriebsprüfungen unterschiedlichster Behörden
- Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörde
- Klageverfahren vor dem Finanzgericht


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