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BMF: Änderungen des AEAO zu steuerbegünstigten Zwecken
<div>Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gemeinnuetzigkeit/">Mehr zum Thema 'Gemeinnützigkeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.
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FG Münster: Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019
<div>Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.  <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/aussetzung-der-vollziehung/">Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.  
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BMF: Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
<div>Das BMF hat die Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen aktualisiert. Sie dient als Standardtext und Ausgangspunkt für bilaterale Verhandlungen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/doppelbesteuerungsabkommen/">Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...</a><br/></div></div>
03.07.2026
Das BMF hat die Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen aktualisiert. Sie dient als Standardtext und Ausgangspunkt für bilaterale Verhandlungen.
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STEUERRECHTSDURCHSETZUNG

Zur Wahrung Ihrer Interessen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte bieten wir folgende Leistungen an:


  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Fristenkontrolle
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen unterschiedlichster Behörden
  • Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörde
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht