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BFH: Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"
<div>Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bemessungsgrundlage/">Mehr zum Thema 'Bemessungsgrundlage'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/insolvenz/">Mehr zum Thema 'Insolvenz'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zahlungsunfaehigkeit/">Mehr zum Thema 'Zahlungsunfähigkeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/inkasso/">Mehr zum Thema 'Inkasso'...</a><br/></div></div>
14.07.2025
Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen.
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BFH: Gewinns aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
<div>Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gewerbesteuer/">Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/veraeusserungsgewinn/">Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/personengesellschaft/">Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...</a><br/></div></div>
14.07.2025
Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft.
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BFH: Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
<div>Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ? erstmalig ? an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/elektronische-steuererklaerung/">Mehr zum Thema 'Elektronische Steuererklärung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerbescheid/">Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...</a><br/></div></div>
13.07.2025
Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ? erstmalig ? an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.
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