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Erhebungsverfahren verbesserungswürdig: Wirtschaft fordert Vereinfachung von Steuerverfahren bei Einfuhrumsatzsteuer
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/vereinfachung-von-steuerverfahren-bei-einfuhrumsatzsteuer_168_595976.html
<div>Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/einfuhrumsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Einfuhrumsatzsteuer'...</a><br/></div></div>
06.06.2023

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.
]]>BFH Kommentierung: Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet bei Tätigkeit innerhalb einer ortsfesten Einrichtung
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/taetigkeit-in-verschiedenen-hafenbetrieben_166_595972.html
<div>Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung auszuüben hat. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/arbeitnehmer/">Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/erste-taetigkeitsstaette/">Mehr zum Thema 'Erste Tätigkeitsstätte'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/fahrtkosten/">Mehr zum Thema 'Fahrtkosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/reisekosten/">Mehr zum Thema 'Reisekosten'...</a><br/></div></div>
05.06.2023

Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung auszuüben hat.
]]>BFH Kommentierung: Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit bei Betriebsveräußerung
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/nachweis-der-berufsunfaehigkeit-bei-betriebsveraeusserung_166_595970.html
<div>Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/veraeusserungsgewinn/">Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/berufsunfaehigkeit/">Mehr zum Thema 'Berufsunfähigkeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/freibetrag/">Mehr zum Thema 'Freibetrag'...</a><br/></div></div>
05.06.2023

Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen.
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