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BMF: Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke
<div>Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Zinsschranke nach § 4h EStG veröffentlicht.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsausgaben/">Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsschranke/">Mehr zum Thema 'Zinsschranke'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsen/">Mehr zum Thema 'Zinsen'...</a><br/></div></div>
11.10.2024
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Zinsschranke nach § 4h EStG veröffentlicht.
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Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkärung: Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand
<div>Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
11.10.2024
Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.
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BFH Pressemitteilung: Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
<div>Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/organschaft/">Mehr zum Thema 'Organschaft'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gewerbesteuer/">Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/vermietung/">Mehr zum Thema 'Vermietung'...</a><br/></div></div>
10.10.2024
Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
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